Fachhochschulreife-Zusatzqualifikation
Erwerb der Fachhochschulreife während der Ausbildung
Ab dem Schuljahr 2015/2016 besteht am Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld die Möglichkeit, interessierten und leistungsstarken Auszubildenden im Rahmen einer Zusatzqualifikation, den Erwerb der Fachhochschulreife zu ermöglichen.
Während ihrer Ausbildung nehmen die interessierten Schülerinnen und Schüler an einem modularen Zusatzunterricht im sprachlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich teil und erhalten die Fachhochschulreife am Ende ihrer Ausbildung, wenn sie die schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erfolgreich absolviert und die Kammerprüfung bestanden haben. Dies bedeutet, dass Sie sich sowohl beruflich in Ihrem kaufmännischen Ausbildungsberuf qualifizieren als auch gleichzeitig während Ihrer Ausbildung schulisch weiterqualifizieren und die Fachhochschulreife erwerben.
Berechtigter Personenkreis
Interessenten,
- die eine dreijährige Ausbildung absolvieren und
- die über die Fachoberschulreife verfügen oder die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nachweisen können
Anmeldevoraussetzungen (Formalia), die zu erfüllen sind
- Vorlage der Kopie des Ausbildungsvertrages
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Fachoberschulreife oder die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe bescheinigt
- Die Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes über die Teilnahme und die Freistellung der/des Auszubildenden für den Zusatzunterricht
Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und eingehender Beratung der Auszubildenden und der Ausbildungsbetriebe hinsichtlich der Mehrbelastung auch im Hinblick des individuellen Leistungsvermögens, werden die interessierten Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien, den für sie notwendigen zusätzlichen Fachhochschulreifekursen zugeteilt. Die Teilnahme am Zusatzunterricht ist verpflichtend und ein Fehlen kann zum Ausschluss von der Zusatzqualifikation führen.
Teilnahmevoraussetzungen
Für die weitere Teilnahme am Zusatzunterricht ist eine im Ausbildungsverlauf zu prüfende Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft obligatorisch. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann am weiteren Zusatzunterricht nicht mehr teilgenommen werden. Von einem Ausschluss der Zusatzqualifikation bleibt die weitere Teilnahme am Berufsschulunterricht unberührt. Die zu erbringenden Leistungen sind:
Erstes Schuljahr des Zusatzunterrichts:
- Notendurchschnitt der Fächer des Zusatzunterrichts mindestens 3,5
- Mindestnote in den Zusatzfächern von „mangelhaft“
Versetzung in den Zusatzunterricht des zweiten Schuljahrs:
- Notendurchschnitt der Fächer des Zusatzunterrichts mindestens 4,0
- Mindestnote in den Zusatzfächern von „mangelhaft“
Abschlussvoraussetzungen
Zum Erwerb der Fachhochschulreife, die zum Studium an Fachhochschulen und Gesamthochschulen führt, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Besuch aller Unterrichtsveranstaltungen des Zusatzunterrichts
- Erwerb des Berufsschulabschlusses
- Erfolgreiche Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer
- Bestehen der Abschlussprüfungen in den Zusatzfächern zur Erlangung der Fachhochschulreife
Wenn wir Ihr Interesse geweckt und Sie noch weitere Fragen bezüglich der Fachhochschulreifezusatzqualifikation haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Sie dann gerne weiter beraten!