Informationsverarbeitende Assistenten (FHR + staatlicher Berufsabschluss)
Dreijähriger Bildungsgang in Vollzeitform
Doppelqualifikation: Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife
Im Bildungsgang "kaufmännischer Assistent/kaufmännische Assistentin, Fachrichtung Informationsverarbeitung" können die Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Abschluss eine Doppelqualifikation erlangen:
- Volle Fachhochschulreife
- Berufsabschluss nach Landesrecht mit der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin Informationsverarbeitung" bzw. "Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent Informationsverarbeitung"
Die Unterrichtsarbeit in diesem Bildungsgang beinhaltet neben den berufsübergreifenden Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch auch kaufmännische Inhalte, die unter starker Einbeziehung der Informationstechnologie vermittelt werden. Hier werden wirtschaftsbezogene Kenntnisse erworben, die Sie in die Lage versetzen, unter Verwendung moderner Informations- und Kommunikationstechniken kaufmännische Problemstellungen zu analysieren und Lösungen zu entwickeln.
Um dies zu vermitteln, verfügt das Berufskolleg Kaufmannsschule über eine moderne IT-Ausstattung in sehr gut ausgestatteten Fachräumen. Weiterhin werden funkvernetzte Laptops eingesetzt, so dass moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Fächern eingesetzt werden können.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben neben einer fundierten Fachkompetenz auch wichtige Sozial- und Methodenkompetenzen, die heute von der Wirtschaft eingefordert werden. Durch projektorientierte und moderne Unterrichtsmethoden lernen die Schülerinnen und Schüler im Laufe der drei Jahre, sich in Teams zu organisieren und gemeinsam zu lernen und zu arbeiten. Dabei wird auch die Fähigkeit trainiert, selbstständig Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und zu lösen.
Absolventen dieses Bildungsgangs haben durch die Doppelqualifikation eine gute Ausgangsposition, ihre berufliche Entwicklung erfolgreich fortzusetzen.
- Durch die volle Fachhochschulreife besteht für Sie die Möglichkeit, im direkten Anschluss ein Studium an einer Fachhochschule zu beginnen.
- Der Berufsabschluss nach Landesrecht ermöglicht Ihnen den direkten Einstieg in das Berufsleben. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Bildungsganges werden sich Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in Unternehmen bieten, die auf der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften sind, die grundlegende kaufmännische Kenntnisse haben und darüber hinaus über fundierte informationstechnologische Fertigkeiten verfügen. Dies werden vor allem mittelständige Groß- und Außenhandels- sowie Industrieunternehmen sein.
Inhalte des Bildungsganges
Berufsbezogener Lernbereich | Berufsübergreifender Lernbereich | Differenzierungs- bereich |
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Die mit einem * gekennzeichneten Fächer werden nicht in allen Jahrgangsstufen erteilt.
Dauer des Bildungsganges
Der Bildungsgang dauert drei Jahre und findet in Vollzeitform statt. In diesen drei Jahren ist ein achtwöchiges Praktikum integriert, das teilweise in den Ferien durchgeführt wird. Der Bildungsgang endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.
Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus schriftlichen Prüfungen von jeweils 180 Minuten in den Fächern:
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Die mit einem * gekennzeichneten Fächer werden durch die Bildungsgangkonferenz festgelegt und können daher variieren.
Weiterhin besteht die Abschlussprüfung aus einer praktischen Prüfung, die 360 Minuten dauert. Diese beinhaltet u. a. eine Präsentation mit medialer Unterstützung und einem Fachgespräch.
Aufnahmebedingungen
Mindestens der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Abschlüsse und Qualifikationen
Mit dem Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung erwerben alle Absolventinnen und Absolventen dieses Bildungsganges einen Berufsabschluss nach Landesrecht mit der Berufsbezeichnung:
Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin Informationsverarbeitung
Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent Informationsverarbeitung
Zusätzlich vermittelt der erfolgreiche Abschluss des Bildungsganges die volle Fachhochschulreife.
Kosten und Lernmittel
Lernmittel und Fahrtkosten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erstattet. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten der Ausbildungsförderung nach BAföG.
Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie mehr Informationen ?
Dann wenden Sie sich an die zuständige Abteilungsleiter für Assistentenberufe Herrn Mike Brömmel.
Telefon: 02151-7658-0
Telefax: 02151-7650-30
E-Mail: m.broemmel@bkkms.de
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen zur Verfügung.