Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Zum Schuljahr 2014/15 tritt der novellierte Ausbildungsberuf Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement in Kraft und fasst somit die bisherigen Berufsbilder in den Büroberufen zu einem Ausbildungsberuf zusammen.
Die traditionellen Berufsbezeichnungen der
- Bürokaufleute,
- Kaufleute für Bürokommunikation und
- Fachangestellten für Bürokommunikation
werden somit durch den neuen Beruf der/des Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement abgelöst.
Die Auszubildenden, welche in den vorherigen Ausbildungsjahren in den alten Berufsbildern ihre Ausbildung begonnen haben, können diese jedoch bis zur erfolgreichen Abschlussprüfung zu Ende führen.
Inhalte der Neuordnung
Sowohl die Ausbildungsordnung als Leitfaden für die betriebliche Ausbildung als auch der Lehrplan als Grundlage für die schulische Ausbildungsarbeit wurde im Rahmen der Novellierung grundlegend überarbeitet. Informationen zur neuen Ausbildungsordnung erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein.
Der Lehrplan für die schulische Ausbildung orientiert sich durch die Einführung von Lernfeldern an die typischen Geschäfts- und Arbeitsprozesse, die in einem Betrieb ablaufen. Dabei werden in den drei Ausbildungsjahren die nachfolgend aufgeführten Lernfelder in der Berufsschule vermittelt:
Lernfelder mit den inhaltliche Schwerpunkten im:
1. Ausbildungsjahr:
- Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren
- Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
- Aufträge bearbeiten
- Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen
2. Ausbildungsjahr
- Kunden akquirieren und binden
- Werteströme erfassen und beurteilen
- Gesprächssituationen gestalten
- Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
3. Ausbildungsjahr
- Liquidität sichern und die Finanzierung vorbereiten
- Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
- Geschäftsprozesse darstellen und optimieren
- Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren
- Ein Projekt planen und durchführen
Die mit den Lernfeldern verbundenen Lerninhalte werden in den Unterrichtsfächern des
berufsbezogenen Bereichs mit
- Büroprozesse
- Geschäftsprozesse
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Wirtschaftsinformatik/Organisationslehre
- Textverarbeitung
sowie dem
berufsübergreifenden Bereich mit
- Politik
- Deutsch
- Sport
- Religion
- Englisch
vermittelt.
Zusatzqualifikationen an der Berufsschule
Um die berufliche Handlungsfähigkeit ihres Auszubildenden zu fördern, werden an der Kaufmannsschule die Möglichkeit des Erwerbs von Zusatzqualifikationen angeboten. Im Unterrichtsfach Wirtschaftsinformatik können die Schülerinnen und Schüler den Staatlich anerkannten PC-Führerschein absolvieren. Im fremdsprachlichen Unterricht können die Auszubildenden ein KMK-Sprachenzertifikat erwerben, welches auf die Zertifizierung von berufstypischen und –notwendigen, fachbezogenen Fremdsprachenkenntnissen abzielt.
Abschlussprüfungen
Der schulische Teil der Berufsausbildung endet mit einem erfolgreichen Berufsschulabschluss, welcher nach drei Ausbildungsjahren erworben wird. Eine Verkürzung der Ausbildung kann auf 2,5 oder auf 2 Ausbildungsjahren vorgenommen werden. Diese Verkürzung ist im Ausbildungsvertrag in Absprache mit der Industrie- und Handelskammer vorzunehmen.
Die Berufseignung und damit der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung, welche durch die jeweils zuständige Kammer gestellt wird.
Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung wird künftig in zwei Teilen als "gestreckte Abschlussprüfung" erfolgen. Die klassische Zwischenprüfung entfällt.
Der erste Teil besteht aus einer praktischen Prüfung zur Mitte der Ausbildung und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten fünfzehn Monate. Der erste Teil der Abschlussprüfung wird nach wie vor zur Halbzeit der Ausbildung durchgeführt. Die Gewichtung erfolgt mit 25%. Der Prüfling soll dabei im Rahmen dieses Prüfungsteils berufstypische Aufgaben computergestützt bearbeiten und nachweisen, dass er im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büro- und Beschaffungsprozesse organisieren und kundenorientiert bearbeiten kann.
Der zweite Teil der Abschlussprüfung erfolgt in den schriftlichen Prüfungsfächern Wirtschafts- und Sozialkunde und Kundenbeziehungsprozesse. Der schriftliche Prüfungsteil wird ergänzt durch eine mündliche Prüfung, welcher in von den Auszubildenden zu benennenden Wahlqualifikationen zu absolvieren ist. Gegenstand des Fachgesprächs kann ein vom Auszubildenden selbst angefertigter Report darstellen, in welchem eine vom Prüfling zu bearbeitetende, betriebsbezogene Aufgabe vorzubereiten ist. Der Report ist im Vorfeld beim Prüfungsausschuss einzureichen. Neben dieser Variante ist auch die klassische Stellung von praxisbezogenen Fachaufgaben durch den Prüfungsausschuss möglich.
Weitere Details zur Abschlussprüfung erhalten Sie von der Industrie- und Handelskammer.
Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie mehr Informationen?
Dann wenden Sie sich an den zuständigen Abteilungsleiter der Industrie- und Büroberufe Constantin Schneider.
Telefon: 02151-7658-0
Telefax: 02151-7658-30
E-Mail: C.Schneider(at)bkkms.de
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen zu Verfügung.