Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 1. Februar 2023 (Stand: 1. Februar 2023)
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat das Schulministerium - in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales – entschieden ab dem 01.02.2023 zu einer gelebten Normalität überzugehen.
Die für den Schulbereich relevante Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) und Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) werden zum 31. Januar 2023 auslaufen, d. h.:
- Keine 5-tägige Isolationspflicht ab 1. Februar 2023
Mit dem Auslaufen der CoronaTestQuarantäneVO entfällt die bisherige 5-tägige Isolationspflicht. Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 eine „dringende Empfehlung" zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Es gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.
- Wegfall von Testungen und Ausgabe von Testkits
Entsprechend entfällt auch die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt. Ab dem 1. Februar 2023 können noch vorhandene Schnelltests nur auf Anfrage und anlassbezogen an Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und das weitere schulische Personal ausgegeben werden.
- Maskentragen in der Schule
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.
- Empfehlungen für positiv getestete Peronen
Mit Ablauf des 31. Januar 2023 wird positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske, besser FP2-Maske) zu tragen.
- Bitte teilen Sie eine Corona-Positiv-Testung unverzüglich Ihrer Klassenleitung und per E-Mail an sekretariat(at)kaufmannsschule.de mit.
- Weiterhin gelten – nicht nur im Berufskolleg Kaufmannsschule – die allgemeinen und bewährten Hygieneregeln.
Weitere Informationen finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums: